Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff berät im nationalen und insbesondere im internationalen Vertrags-, Vertriebs- und Handelsrecht.
Im Kern stehen die Internationalen Handelskaufverträge und die damit zusammenhängenden vielfältigen Rechtsfragen, so werden ungefähr 90 % des deutschen Außenhandels unter der Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) abgewickelt, sowie weiter das Vertriebsrecht mit Vertragshändlern und Handelsvertretern.
Herr Uphoff als Lehrbeauftragter für Export- und Vertriebsrecht an der Technischen Hochschule Rosenheim tätig.
Es handelt sich hierbei u.a. um folgende Gebiete: