VERGÜTUNG

Kostentransparenz

Wir arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, werden aber auch aufgrund besonderer Vergütungsvereinbarung (Pauschalsatz, Stundensatz) mit Ihnen tätig. Unsere Vergütung besprechen wir mit Ihnen vor der Erteilung eines Mandats. Zögern Sie nicht, zur Abklärung einer ersten Kosteneinschätzung ein unverbindliches Telefonat mit uns zu führen.

Unsere Vergütung

Die Anwaltsvergütung richtet sich - egal ob gesetzlich festgelegt oder individuell vereinbart - nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für Sie, unserem Arbeitsaufwand, dem Haftungsrisiko und anderen Kriterien, beurteilt jeweils an Ihrem konkreten Anliegen.