Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Das Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) setzt sich mit allen juristisch relevanten Themen beim Einsatz von Informationstechnologien (Computer, Daten, Internet, Telekommunikation) auseinander.
Das IT-Recht ist ein branchenspezifisches Querschnittsgebiet. Umfasst werden das informationsspezifische Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliche Recht. Wir beraten Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im IT-Recht. Dies sind beispielsweise die folgenden Bereiche: