Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, u.a. bei folgenden Gebieten:

  • Arbeitsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitslohn und Provisionen
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
  • Sozialversicherungsrecht
  • Lohnsteuer
  • Öffentliches Arbeits- und Dienstrecht (TVöD, TVöD VKA etc., Konkurrentenklagen)
  • Arbeitnehmererfinder- und Arbeitnehmerurheberrecht
  • Wettbewerbsverbote und Know-How-Schutz
  • IT-Arbeitsrecht

Besonderer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und allen sonstigen im Arbeitsverhältnis notwendigen Vereinbarungen.

Wir nehmen das Interesse unter Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten effektiv wahr. 

Die Kanzlei von Uphoff & Simons Rechtsanwälte PartGmbB befindet sich in Rosenheim.