Das Wettbewerbsrecht ist ein Hauptgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Gegenstand des Wettbewerbsrecht ist die Sicherstellung des lauteren und unverfälschten Wettbewerbs zwischen den Unternehmen.
Zentralnorm ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Das Gebiet ist durch ein eigenes Verfahrensrecht geprägt, dem Wettbewerbsverfahrensrecht, gekennzeichnet durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und Abschlussschreiben, da Streitigkeiten zwischen Wettbewerbern zügig erledigt werden müssen.
Wettbewerbsverhalten und unlautere Handlungen sind sehr vielfältig. Gesetz und Praxis haben hier Fallgruppen bspw. wie irreführende Werbung, Verstoß gegen Marktverhaltensregeln, gezielte Behinderung und ergänzenden Leistungsschutz gebildet.
Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit dem Jahr 2003 mit dem Wettbewerbsrecht intensiv beschäftigt und hat auch zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt.
Im Jahr 2011 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff seitens der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen.