Das IT-Vertragsrecht und IT-Verträge sind heute zentral für jedwede wirtschaftliche Betätigung. Eine gekonnte und gut gemachte Vertragsgestaltung bringt den Mandanten viele Vorteile, setzt aber viel Übung und Kreativität voraus. Uphoff & Simons Rechtsanwälte PartGmbB in Rosenheim berät und vertritt sie in diesem wichtigen Gebiet.
Beispiele für IT-Verträge sind:
Im Jahr 2015 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" zu führen.